Das Aktionsbündnis

Das Aktionsbündnis - Vorstellung der Ziele

 

Die MEG Milch Board w.V., das Office du Lait – France Milkboard und die MIG – Milcherzeuger Interessengemeinschaft Belgien haben sich zum Aktionsbündnis

 
 „Internationale Bündelungskommission der Milcherzeuger  bzw.
„Commission internationale de regroupement des producteurs laitiers“

 

zusammengeschlossen. Die Kommission soll die Bündelung der Erzeuger unterstützen. Die Aufgaben, welche sich das Aktionsbündnis gegeben hat, sind eng an das Milchpaket der Europäischen Union (EU-VO 261/2012) angelehnt.
 
 
Die Bündelungskommission hat sich folgende Aufgaben gestellt:
 
Die drei Mitgliedsorganisationen werden sich untereinander über die jeweiligen Projekte, Veranstaltungen und Strategien zeitnah und vollständig unterrichten. Besondere Ziele sind:
 
a. der Austausch aktueller Milchpreise in einem Zeitrhythmus von vier Monaten. Grundlage sollen die Auszahlungspreise von mindestens fünf Molkereien sein, wobei zwei große, zwei mittlere und eine kleinere Molkerei herangezogen werden sollen. Die jeweiligen Ergebnisse werden den Mitgliedern der einzelnen Verbände zur Kenntnis gebracht. Zweck der Mitteilungen ist die Transparenz grenzüberschreitender Preisbildungen. Keine Molkerei soll sich darauf berufen können, dass im Nachbarland geringere Preise bezahlt werden, wenn dies dort tatsächlich nicht der Fall ist (so geschehen in Frankreich, wo man  sich auf exorbitant niedrige und unzutreffende Preise in Deutschland berufen hat).
 
b. die Veranstaltung von Informationsabenden in den jeweiligen Nachbarländern und die Abhaltung von Pressekonferenzen. Hierzu werden die interessierten Medien jeweils eingeladen. Im Zuge solcher Veranstaltungen wird besonderer Wert darauf gelegt, wie sich die Milchbündelung in Frankreich, Belgien und Deutschland entwickelt.
 
c. die Unterstützung von Initiativen zur Gründung von grenzüberschreitenden Erzeugerorganisationen (EZO), sowohl in rechtlicher wie auch in sachlicher Hinsicht. Dies ist ein besonderes Anliegen deshalb, weil den länderübergreifend organisierten Molkereien ein Gegengewicht zu setzen ist. Nur so lässt sich effektiver Wettbewerb herstellen.
 
d. die Hilfe bei Gründung von EZO. Sie muss verbunden werden mit Informationen über alternative und vernünftige Vertriebswege. Die Mitglieder der Kommission werden sich daher zunächst darüber informieren, welche Vertriebswege  in ihren Ländern organisiert werden können.
 
e. die Hilfestellung bei allen Bestrebungen, die sich darum bemühen, die Unabhängigkeit der Genossenschaften von der Milchindustrie zu fördern. Das gilt vor allem für den französischen und belgischen Bereich. Da die Verflechtungen der Genossenschaften mit der abnehmenden Hand in rechtlicher und personeller Hinsicht kaum zu übersehen sind, muss ein Weg geschaffen werden, der den Genossen im Sinne ihres Ursprungs die vollkommene Kontrolle über ihr Produkt wieder uneingeschränkt einräumt. Den Genossen muss ermöglicht werden, ihre Milch zu verhandeln und nicht nur abzuliefern.
 
f. die gegenseitige Information über Verhandlungen zu einer Vertragslösung, wie sie in Frankreich bereits existiert. Das Aktionsbündnis wird solche Entwicklungen unterstützen, wenn die Verträge einen Mindestinhalt zwingend und verbindlich vorschreiben, der den Erzeugern einen kostendeckenden Preis garantiert; etwa in Sinne einer allgemein verbindlichen Tarifregelung.
 
g. der Austausch von Information darüber, inwieweit in den Mitgliedsländern Branchenorganisationen eingerichtet werden. Es soll und muss sicher gestellt werden, dass in solchen Branchenorganisationen auch die Mitgliedsorganisationen des Aktionsbündnisses beteiligt werden.